Die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems, bekannt als Abgasuntersuchung, ist seit 2010 ein fester Teil der Hauptuntersuchung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben untersuchen wir die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs. Eine separate Plakette gibt es nicht mehr, stattdessen erhalten Sie die Plakette der Hauptuntersuchung nur, wenn die Abgasuntersuchung erfolgreich verläuft.
Baulich veränderte Fahrzeuge dürfen nur mit einer Änderungsabnahmebescheinigung am Straßenverkehr teilnehmen. Wer sein Fahrzeug auf andere Räder umrüstet, tieferlegt oder anderweitig individualisiert, vereinbart bei uns telefonisch einen Termin zur Änderungsübername. Wir führen eine Verkehrssicherheitsprüfung entsprechend § 29 StVZO durch. Besteht das Fahrzeug die Prüfung, erstellen wir Ihnen die nötige Bescheinigung zu Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO. Mit der erfolgreichen Änderungsabnahme ist das Fahrzeug auch wieder versichert.
Zu unseren Leistungen zählt das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Fällt dieses positiv aus, bekommt der Wagen das H-Kennzeichen. Damit erhalten Sie unter anderem Steuervergünstigungen und profitieren von Ausnahmen im Bereich Umweltvorgaben. Um den Oldtimer-Status festzustellen, führen wir zunächst eine Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO durch. Im Anschluss wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet. Er untersucht den Zustand folgender Baugruppen: Aufbau/Karosserie, Motor/Antrieb, Rahmen/Fahrwerk, Bremsanlage, Räder/Reifen, Lenkung, elektrische Anlage sowie Fahrzeuginnenraum.